Andreas Darsow

Der 11. Mai 2010 veränderte das Leben von Andreas Darsow und seiner Familie. An diesem Tag wurde er verhaftet und sitzt seitdem unschuldig in hessischen Justizvollzugsanstalten.

 

Seit diesem Tag ist er von seinen drei Kindern und seiner Ehefrau getrennt.

Andreas Darsow soll Klaus und Petra Toll am 17. April 2009 in ihrem Reihenhaus ermordet haben, die Tochter Astrid Toll überlebt den Mordversuch.

Nach 17 Verhandlungstagen, in einem reinen Indizienprozess, wurde er am 19. Juli 2011 wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt.

Der Revisionsantrag wurde ein Jahr später vom BGH in Karlsruhe abgelehnt, da keine Verfahrensfehler ersichtlich waren. Der BGH prüft nur ob Verfahrensfehler vorliegen, es werden keine Tatsachen erneut geprüft.

 

Folgende zwei Hauptindizien führten zur Verurteilung:
Internetzugriff auf die Homepage www.silencer.ch
Andreas Darsow soll über seinen Firmencomputer eine Bauanleitung auf der Homepage von www.silencer.ch für einen Schalldämpfer angeschaut und ausgedruckt haben. Es ist nicht nachgewiesen, dass die Bauanleitung von seinem PC angeschaut wurde. Des Weiteren war er zum Zeitpunkt des Zugriffs meistens außer Hause und der Computer wurde von anderen Mitarbeitern benutzt.

Schmauchpartikel
Auf der Bundeswehrhose sind einzelne Schmauchpartikel gefunden worden. Diese Partikel konnten nicht eindeutig der bei dem Mord verwendeten Munition zugeordnet werden, außerdem trug Andreas Darsow diese Hose bei seiner letzten Reserveübung bei der Bundeswehr. Zusätzlich ist es nicht sicher, ob ihm diese Hose überhaupt noch passte, weil er in der Zwischenzeit zugenommen hatte.

Folgende Fakten sprechen gegen eine Täterschaft von Andreas Darsow:

  • Es wurden keine DNA-Spuren von Andreas Darsow am Tatort gefunden.
  • Einen Tag nach der Tat wurden Metall- und Personen-Spürhunde eingesetzt. Die Hunde verließen zielstrebig das Haus der Tolls und verloren auf einem nahegelegenen Schotterfeld die Spur. Die Hunde sind nicht zum Eingang von Andreas Darsows Haus gelaufen.
  • Ein Spürhund wurde auf Geruchsproben von drei verschiedenen Personen (u.a. auch von Andreas Darsow) angesetzt. Der Hund reagierte auf keine der Proben. Somit konnte festgestellt werden, dass Andreas Darsow nicht am Tatort war. Dies sagte der Hundeführer vor Gericht aus.
  • Astrid Toll sprach im Krankenhaus nicht von einem Täter sondern von den Tätern und reagierte nicht auf das Foto von Andreas Darsow.

Der renommierte Strafverteidiger Dr. jur. h.c. Gerhard Strate hat offiziell das Mandat für das Wiederaufnahmeverfahren von Andreas Darsow angenommen.

Herr Strate war vom Einsatz von Frau Darsow für ihren Ehemann sehr beeindruckt, deshalb hat er sich die von ihr übersandten Unterlagen näher angesehen. Er werde versuchen, eine Wiederaufnahme herbeizuführen, da ihm das Urteil nicht gefällt.

Die 290 Seiten umfassende Urteilsbegründung widme sich in der Beweiswürdigung allein auf 80 Seiten der Frage, wie der Täter sich in dem kleinen Reihenhaus in Babenhausen bewegt haben soll, aus welchem Schusswinkel er auf seine Opfer geschossen habe, wie viele Schüsse er abgegeben habe, so Strate. „Das alles hat nichts mit der Frage zu tun, ob Andreas Darsow der Täter war. Diese breite Darstellung von Sachverhalten, deren Bedeutung für den damaligen Schuldspruch gegen Herrn Darsow tatsächlich begrenzt war, sollte ein Urteil von höchster Gründlichkeit suggerieren. Der Versuch, das Urteil gegen die Revision abzusichern, ist deutlich zu spüren und war erfolgreich“, sagt Strate. Wenn ein Wiederaufnahmeantrag gestellt werde, könne es allein darum gehen, „den Schuldspruch zu erschüttern“, sagt er.