Petition


Liebe Freunde und Interessierte,

um eine Wideraufnahme des Falles zu bekommen wurde am 21.02.2013 an den Landtagsabgeordneten Manfred Pentz (CDU) eine Petition für den hessischen Landtag übergeben.

Den Inhalt dieser Petition können Sie hier nachlesen.

Vielen Dank für eure große Unterstützung.

Anja Darsow
 


Schreiben zur Petition


Bilder von der Petitionsübergabe













Petition an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags

II. Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt welcher Behörde/Institution wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Es wird hiermit Beweisbeschwerde eingereicht, da Beweise, die eindeutig entlastend waren, dennoch gegen Andreas Darsow ausgelegt wurden. Die Staatsanwaltschaft hat keine entlastenden Momente gesucht und alle Indizien ausschließlich gegen Andreas Darsow – im Nachfolgenden A.D. genannt – verwendet.

Keines der Indizien wurde für sich selbst bewiesen und so mit Vermutungen unterlegt und entsprechend verkettet, dass es von Seiten der ermittelnden Behörden nur gegen A.D. ausgelegt wurde. Alle Ansätze, die für seine Unschuld gesprochen haben, wurden von den ermittelnden Behörden nicht anerkannt.

Sachverhalt:

"Indiz" Internetseite

www.silencer.ch

Es wurde nicht geklärt, wer für diesen Zugriff verantwortlich ist. Von welchem Rechner wurde die Internetseite aufgerufen und gedruckt?

Beim ehemaligen Arbeitgeber von A.D. (Baufirma) erfolgte ein Zugriff am 18.02.2009 auf die Internetseite www.silencer.ch.

Die Computer der Firma wurden im Rahmen der Polizeiermittlungen gespiegelt. Stunden zuvor informierte die Polizei den Besitzer und den Administrator über die geplante Maßnahme. Allerdings wurden nicht alle Rechner (Images) einbezogen und die noch fehlenden 8 Festplatten erst zwei Jahre später überprüft.

Zum Zeitpunkt der Spiegelung der Festplatten existierte der Computer von A.D. nicht mehr, da er aufgrund von technischen Problemen und Überalterung zwischenzeitlich durch den Administrator ersetzt und entsorgt wurde.

Der Polizeigutachter konnte nicht feststellen, ob der o.g. Internetzugriff vom nicht mehr existenten Computer von A.D. stammte. Der Ausdruck der Internetseite erfolgte über sein Benutzerkonto. Durch einen externen Internetgutachter wurde herausgefunden, dass das Benutzerkonto auch auf anderen Rechnern der Firma angelegt war, u. a. auch auf dem Laptop des Administrators. Ebenso stellte er beim Firmenadministrator unzählige Zugriffe auf Waffenseiten und entsprechende Foren fest. Diese Zugriffe wurden von der Polizeibehörde nicht ermittelt. Der Administrator hatte vor der Abgabe seines Laptops einige Tage Zeit und ließ neun Stunden lang so genannte "Schredderprogramme" laufen. Vor Gericht damit konfrontiert, gab er zu, dass er den Zugriff auf www.silencer.ch nicht ausschließen kann. Diese Aussage wurde im Gerichtsprotokoll nicht festgehalten.

Es ist erwiesen, dass Jeder mit einem x-beliebigen Laptop oder Rechner mit dem Benutzerkonto A.D. einen Ausdruck aus dem Internet tätigen kann, ohne Spuren der Client ID Nummer (Rechneridentifikation) zu hinterlassen. Das Passwort von A.D. war "AD". Der Firmenadministrator hatte alle Passwörter der Mitarbeiter auf einer Liste auf dem Server abgespeichert und nicht mit einem Passwort gesichert. Auf diesen Server hatten auch noch andere Mitarbeiter Zugriff. Die Updates der Betriebsprogramme wurden vom Administrator am Rechner des einzelnen Mitarbeiters manuell gestartet.

Das Büro von A.D. war für alle Kollegen zugänglich, da hier das einzige Fax-Gerät auf dieser Ebene stand. Da die Firma über einen separaten Drucker- und Serverraum verfügt, hatte A.D. keinen eigenen Drucker an seinem Arbeitsplatz.

"Indiz" Schmauchspuren an Bundeswehrhose, linkem Gartenhandschuh und Pulsuhr

Es konnte nicht geklärt werden, wie alt die Schmauchpartikel auf der alten Bundeswehrhose sind. Die Schmauchpartikel darauf stammen aus der Bundeswehrzeit.

Der Schmauchpartikel auf dem linken Gartenhandschuh und der eine Partikel auf der Pulsuhr können z. B. durch Kontamination durch ermittelnde Beamte übertragen worden sein.

Einen Tag nach Bekanntwerden der Tat kam der Sokoleiter im Rahmen der Spurensicherung direkt vom Tatort zu A.D. und hinterließ ihm seine Überzieherschuhe mit den Worten "können Sie hier wegschmeißen".

Bei der Schussrekonstruktion am Tatort wurde im Hause von A.D. eine Schallpegelmessung durchgeführt. Hierzu kamen acht Polizeibeamte direkt von der Schussübung im Nebenhaus in sein Schlafzimmer.

Das Bundeskriminalamt erklärte im Gutachten vom 19.10.2010:

Zitat:
Die chemographische Untersuchung der Hose legt einen Kontakt mit beschmauchten Objekten/Oberfläche als eine Ursache für den Befund nahe. Im Falle des Handschuhs (lfd. Nr. 14,4) kann keine Aussage über die Art der Antragung gemacht werden. Da Schussresiduen solange auf einem Kleidungsstück verbleiben, bis sie mechanisch durch Waschen, Abfallen oder Abreiben entfernt werden, lassen sich aus den o.g. Befunden keinerlei Rückschlüsse ziehen, zu welchem Zeitpunkt vor der Sicherstellung am 23.07.2009 die beobachten Antragungen erfolgten.
Schussresiduen können nach hiesigen Erkenntnissen abhängig von Materialeigenschaften, Reinigung, Lager- und Tragebedingungen über Zeiträume von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren auf Kleidungsstücken verbleiben.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auf den untersuchten Asservaten Schussresiduen gefunden wurden, die mit der bei der Tat verwendeten Munition vereinbar sind. Ein zeitlicher Tatzusammenhang lässt sich jedoch aus diesem Befund nicht ableiten.


Warum wurde die Bundeswehrhose nicht auf Staub oder Waschmittelrückstände untersucht?

A.D. wohnt gegenüber einer zwischenzeitlich stillgelegten amerikanischen Kaserne. Die amerikanischen Streitkräfte verfügten über die Munition mit der Zusammensetzung Blei, Barium, Antimon und Aluminium (PbBaSbAl). Warum wurden keine Bodenproben genommen und abgeglichen?

DNA-Spuren

A.D. gab freiwillig eine DNA- und Geruchsprobe ab. Am Tatort wurden keinerlei DNA-Spuren von ihm gefunden, ebenfalls fanden von der Polizei speziell eingesetzte Hunde keine Geruchsspuren. Hierfür gibt es einen Videobeweis.

Schalldämpfer

Durch das Auffinden von Bauschaumteilen wurde auf einen selbstgebauten Schalldämpfer geschlossen. Dieser angebliche Schalldämpfer sowie die angenommene Tatwaffe wurden bis heute nicht gefunden. Trotz dieses angeblichen Schalldämpfers hörten mehrere Anwohner Schüsse.

Nach einer Alternative, woher die Bauschaumteile noch stammen könnten, wurde nicht gesucht.

Weitere Punkte

Die Feststellung des Todeszeitpunkts der Opfer wurde von der Polizei nicht in Auftrag gegeben und dementsprechend nicht vom Gerichtsmediziner untersucht. Im Prozess konnte der Todeszeitpunkt nicht mehr genau rekonstruiert werden.

Die Aussage der autistischen Tochter im Krankenhaus gegenüber einer Krankenschwester, es wären "Täter" (= Plural) gewesen, wurde nicht berücksichtigt.

Der ermordete Nachbar hatte zuvor mindestens zweimal versucht, sich eine Waffe zu besorgen, da er sich bedroht fühlte. Wovor genau er sich fürchtete, konnte von der Polizei nicht ermittelt werden. Seine Zahnärztin stellte bei ihm im letzten halben Jahr eine Wesensveränderung fest.

Das Opfer hatte ein Bankschließfach mit 30.000 € Bargeld und spielte Lotto für 2.000 Euro im Monat. Seine Abschlüsse als Makler waren seit längerer Zeit rückläufig und seine Einnahmen fast bei null.

Die Spiegelung des privaten Rechners und des Laptops der Familie Darsow brachte keine Erkenntnisse. Ebenso führten die mehrwöchigen Abhörmaßnahmen im Auto und Haus der Familie Darsow zu keinem Ergebnis.

III. Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen? Muss nach Ihren Vorstellungen hierfür ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden, wenn ja welche(s)?

Es wird hiermit um die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch andere Beamte gebeten.

Ebenso bitten wir um die Wiederaufnahme des Verfahrens vor einem anderen Gericht.

Zusätzliches Anliegen: Zurzeit darf Andreas Darsow im Rahmen seines Besuchrechts nur insgesamt drei Personen empfangen, hat aber eine Ehefrau mit drei minderjährigen Kindern. Wir bitten Sie um Genehmigung, dass ihn seine Ehefrau Anja Darsow zusammen mit allen drei Kindern gleichzeitig besuchen darf = Erweiterung des Besuchsrechts um eine Person.

Dazu muss kein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift geändert werden.