Indizien

Wir haben hier eine Gegenüberstellung der entlastenden Fakten und Indizien und den zwei Hauptindizien, die zur Verurteilung von Andreas Darsow geführt haben, erstellt.

Indizienlage

Entlastende Fakten und Indizien

Internetzugriff auf die Homepage www.silencer.ch
Andreas Darsow soll über seinen Firmencomputer am 18.02.2009 eine Bauanleitung auf der Homepage von www.silencer.ch für einen Schalldämpfer angeschaut und ausgedruckt haben.
Der Druck der PDF erfolgte von dem Benutzerkonto „ADarsow“.

Es ist nicht nachgewiesen, dass die Bauanleitung von seinem PC angeschaut wurde. Es war nur die IP-Adresse der Firma bekannt. Des Weiteren war er zum Zeitpunkt des Zugriffs meistens außer Hause und der Computer wurde von anderen Mitarbeitern benutzt.

Jeder Mitarbeiter, dem ein Rechner zur Verfügung stand, hatte ein mit einem Passwort versehenes Benutzerkonto, auf das nicht nur am eigenen Rechner sondern auch an jedem anderen Computer zugegriffen werden konnte. Das Benutzerkonto und das Passwort von Andreas Darsow kannten die Mitarbeiter. Somit konnte man sich von einem anderen Computer mit den Zugangsdaten von Andreas Darsow einloggen.

Über ein halbes Jahr hatte der Computer vermehrt Störungen, wie nicht hochfahren lassen oder hängte sich auf. Der Administrator der Firma prüfte den Rechner im Büro von Andreas Darsow und stellte fest, der Rechner ist veraltet, da er zu diesem Zeitpunkt bereits 7 Jahre alt war. Den Rechner auszutauschen und den defekten Computer zu entsorgen war die alleinige Entscheidung vom Administrator. Der Rechner wurde im Juni 2009 ausgetauscht.

Die Spiegelungen der Firmen-Computer durch die Polizei wurden im Juli 2009 durchgeführt. Somit wurde der neue Computer überprüft und nicht der Rechner mit dem der Zugriff auf die Homepage getätigt worden sein soll.

Aufgrund der Beschuldigungen habe ich einen Gutachter im Bereich IT beauftragt, die Untersuchungen nochmal durchzuführen. Der Aufwand war sehr groß und der Spezialist hat sehr sorgfältig alle Festplatten überprüft. Mit Überraschung haben wir feststellen müssen, dass der Administrator viele Zugriffe auf Waffenseiten, Waffenforen, Frankonia, Waffenonline ect. getätigt hatte. Dies wurde vom Gericht nicht berücksichtigt und im Urteil stand, er hat nur Musikdateien gelöscht. Der Administrator gab seinen Laptop erst 8 Wochen später zur Spiegelung. Er hatte ein sogenanntes „Schredder-Programm“ genutzt, um Daten zu löschen.

Bei einem der 17. Verhandlungstagen wurde der Administrator geladen und befragt, ob er den Zugriff auf die Internetseite „silencer“ verursacht hätte. Seine Aussage: „Ich kann den Zugriff nicht ausschließen“.

Der Administrator hatte keinerlei Kontakte zur Opferfamilie. Somit ist der Zugriff auf die Seite „Silencer“ auch nicht tatrelevant.
Die Aussage der Polizei, wer auf der Seite war, ist der Täter, schürte meiner Meinung nach große Ängste beim Administrator.
Wer hätte hier keine Angst? Niemand möchte im unberechtigten Fokus der Polizei stehen.

Nach neuesten Erkenntnissen des Spezialisten Philipp Cachèe konnte durch ein Gutachen dargelegt werden, dass der Bauschaumschalldämpfer bei der Tat nicht verwendet wurde.
Quelle: https://strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Cachee-2017-07-17.pdf
Quelle: https://vimeo.com/269096932

Schmauchpartikel
Bei der Hausdurchsuchung am 23.07.2009 durch die Polizei wurde eine Bundeswehrhose aus dem Keller mitgenommen und verschiedene andere Gegenstände (Schuhe, Jacken, Pulsuhr, Gartenhandschuhe etc.). Auf der Bundeswehrhose sind einzelne Schmauchpartikel gefunden worden.

Diese Partikel konnten nicht eindeutig, der bei dem Mord verwendeten Munition zugeordnet werden, außerdem trug Andreas Darsow diese Hose bei seiner letzten Reserveübung bei der Bundeswehr. Zusätzlich ist es nicht sicher, ob ihm diese Hose überhaupt noch passte, weil er in der Zwischenzeit zugenommen hatte.

Bei der Untersuchung der Bundeswehrhose durch das BKA wurden ca. 10-20 Schmauchpartikel gefunden. Das BKA sagt dazu: „Wir können das Alter der Schmauchpartikel nicht feststellen. Schmauchpartikel können bis zu Jahrzehnten auf der Kleidung verbleiben. Die Spuren auf der Bundeswehrhose kommen nicht von einem Schuss, eher von einer Abstreifung und Kontakt mit einer kontaminierten Fläche. Es kann der Tat nicht zugeordnet werden.“
Auf dem Gartenhandschuh befanden sich 2 Schmauchpartikel und auf der Pulsuhr 1 Partikel. Die Partikel auf der Pulsuhr und dem Gartenhandschuh wären laut Aussage vom BKA zu gering, diese Partikel könnte man sich schnell einfangen.

Die Bundeswehrhose lag über Jahre bei uns im Keller. Es wurde nicht geprüft, ob Waschmittelrückstände oder frische DNA an der Bundeswehrhose sind.

Erst sollte es die Tathose gewesen sein, plötzlich aber doch nur die Hose zum Üben vor der angeblichen Tat.

Ein Sokobeamter kam am 20.04.2009 nach Besichtigung des Tatorts in unser Haus und lies seine Überzieherschuhe bei uns im Flur liegen und sagte: „Können Sie bei sich wegschmeißen!“.

Am 5. Juni 2009 fand die Schussrekonstruktion am Tatort statt. In unserem Schlafzimmer wurde ein Geräuschpegelmesser aufgestellt um festzustellen, wie laut die Schüsse waren. Die Schüsse konnte man nicht hören! Wie kann dann die Staatsanwaltschaft behaupten, dass es Ruhestörungen gegeben hat, wenn man noch nicht mal die Schüsse gehört hat.
Nach dieser Schussrekonstruktion waren 8 Polizisten in unserem Haus.

Schmauchspuren können sogar durch Händeschütteln eines Polizeibeamten übertragen werden. Wie kann es dann sein, dass ein Beamter sich die Überzieherschuhe erst im Haus eines Verdächtigen auszieht?

Bei der Hausdurchsuchung am 23.7.2009 wurde auch das Auto abgeklebt und auf Schmauch untersucht. Es wurden keine Spuren gefunden.

 

Es wurden keine DNA-Spuren von Andreas Darsow am Tatort gefunden. Die Soko-Beamten hinterließen trotz Schutzanzügen mit Mundschutz DNA-Spuren.

 

Am 23.04.2009 wurden Metall- und Personen-Spürhunde eingesetzt. Die Hunde verließen zielstrebig das Haus der Tolls und verloren auf einem nahegelegenen Schotterfeld die Spur. Die Hunde sind nicht zum Eingang von Andreas Darsows Haus gelaufen. Siehe Grafik

 

Ein Spürhund wurde auf Geruchsproben von drei verschiedenen Personen (u.a. auch von Andreas Darsow) angesetzt. Der Hund reagierte auf keine der Proben. Somit konnte festgestellt werden, dass Andreas Darsow nicht am Tatort war. Dies sagte der Hundeführer vor Gericht aus.


Quelle: op-online.de, 30.06.11

Der Hundeführer wollte das offensichtlich ziellose Verhalten des Spürhundes nicht kommentieren. Erst auf mehrfaches Nachfragen von Richter Wagner, wie das Verhalten des Hundes zu interpretieren sei, antwortete der Polizeibeamte:

"Normalerweise, dass die gesuchte Person nicht da war."

 

Astrid Toll sprach im Krankenhaus von den Tätern und reagierte nicht auf das Foto von Andreas Darsow.

 

Die Tatwaffe wurde nicht gefunden.

 

4 Monate nach der Tat wurden Mantrailer-Hunde eingesetzt. Als Geruchprobe wurden die Patronenhülsen verwendet.


Am ersten Tag liefen die Hunde des Trails in Richtung Rodgau Autobahn. Die Hunde liefen vom Tatort in die Innenstadt nach Babenhausen, am Arzt und am Bäcker vorbei, weiter zum Fitnessstudio, Feuerwehr und dann weiter Richtung Rodgau. Am zweiten Tag liefen die Hunde Richtung Darmstadt. Ein Hund lief Richtung Darmstadt an der Firma von Andreas D. vorbei ins Feld. Die anderen Hunde liefen Richtung Firma. Leider wurden die Trails jeweils vor der Firma abgebrochen. Wir wissen nicht, wo sie hingelaufen wären.

In der Literatur zu dem Thema Mantrailing geht man von 90 bis 120 Tagen von einer verfolgbaren Spur aus. Bedingungen hierfür müssen dann aber optimal sein (gute Geruchsprobe, Untergründe wo kaum weitere Spuren sind). Die Suche wurde ca. 120 Tage nach der Tat durchgeführt.
Andreas Darsow wohnt in unmittelbarer Nähe des Tatorts und hinterließ Geruchsspuren jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit, dennoch ging keiner der Hunde an keinem Tag zum Haus von Andreas Darsow.

 

Keine Abhörmaßnahmen haben Erfolg gebracht. Über Monate fanden diese Maßnahmen in unserem Auto, im Haus und übers Telefon statt.
Es wurden auch Hausdurchsuchungen bei meinen Eltern und bei meinen Schwiegereltern durchgeführt, es wurden keine Hinweise auf die Täterschaft gefunden.

 

Wir hatten seit 8 Jahren keinen Kontakt mehr zur Opferfamilie, da sie sehr isoliert gelebt haben. Die Meinungsverschiedenheiten waren im Jahre 2001 vor der schrecklichen Tat.
Familie Toll war untereinander sehr verstritten. Herr Toll wurde von seiner Frau ausgesperrt und nicht mehr reingelassen. Frau Toll schrie ihren Mann an. In dieser Zeit trank Herr Toll sehr viel Alkohol und wankte regelmäßig auf der Straße herum.
Wir holten die Polizei, weil wir uns Gedanken machten, dass die Eheleute Toll sich verletzen könnten. Die Polizei kam und konnte nichts unternehmen. Andreas Darsow sprach Herrn Toll auf die Streitigkeiten an. Herr Toll fühlte sich wohl ertappt, und erteilte uns Grundstücksverbot. Seit dieser Zeit gab es noch 5 Briefwechsel, danach brach der Kontakt ab.

 

Es gab keine Ruhestörung. Die Reihenhäuser sind sehr gut isoliert, hier kann man die Nachbarn überhaupt nicht hören. Wir leben in einem Reihenauskomplex mit vielen Kindern und haben 3 eigene Kinder, somit haben wir mit Geräuschen keine Probleme.

 

Bei der Verhandlung kam raus, dass noch nicht einmal der Todeszeitpunkt bekannt war. Die Aussage vom Gerichtsmediziner war: "Dafür hatten wir keinen Auftrag".